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Geldstrafe für leichtfertigen Subventionsbetrug
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Geldstrafe für leichtfertigen Subventionsbetrug

Das Amtsgericht Krefeld hat heute einen 46-jährigen Mann wegen leichtfertigem Subventionsbetrug zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt.

Veröffentlicht: Montag, 12.04.2021 15:03

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Der Mann soll vor gut einem Jahr Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro beantragt haben. Die soll er für ein Restaurant angefragt haben, das er erst im April 2020 besessen hat. Die Soforthilfen durften aber nur Betriebe beantragen, die bis zum 31.12.2019 schon existierten und sich nicht in einem Insolvenzverfahren befanden. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt hat. Am kommenden Montag wird vor dem Krefelder Amtsgericht ein weiterer möglicher Corona-Subventionsbetrug verhandelt.



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