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Geldautomaten am Niederrhein gesprengt: Prozess startet in Düsseldorf
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Geldautomaten am Niederrhein gesprengt: Prozess startet in Düsseldorf

Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt heute ein Prozess um gesprengte Geldautomaten. Zwei Taten betreffen Filialen am Niederrhein.

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Prozess beginnt am Nachmittag

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Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt an diesem Montag ein Prozess um mehrere Sprengungen von Geldausgabeautomaten. Die Hauptverhandlung startet um 14 Uhr. Angeklagt ist ein Mann aus Amsterdam, der im Mai 1996 geboren wurde. Die Anklage wirft ihm schweren Bandendiebstahl und die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor.

Für den Angeklagten gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, sich vor März 2023 mit mindestens zwei bislang nicht identifizierten Mittätern verabredet zu haben. Gemeinsam und arbeitsteilig sollen sie ihren Lebensunterhalt durch die Sprengung von Geldausgabeautomaten in Deutschland bestritten haben. Die Gruppe soll aus einem größeren, in den Niederlanden ansässigen Täternetzwerk heraus gehandelt haben. Nach Angaben der Anklage hatten die Männer einen generellen Tatplan, der allen Beteiligten bekannt war und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst wurde.

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Issum: Filiale an der Feldstraße betroffen

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Die erste Tat führt die Anklage auf den 21. März 2023. Gegen 2 Uhr sollen sich der Angeklagte und mindestens ein weiterer Täter zur Filiale der Sparkasse Krefeld an der Feldstraße in Issum begeben haben. Die Tür des Gebäudes sollen sie vermutlich mit einem Brecheisen geöffnet haben. Im Inneren sollen sie ein großes, rechteckiges Sprengstoffpaket an dem Display des Geldausgabeautomaten befestigt und entzündet haben. In der Folge kam es nach Angaben der Anklage zu zwei Explosionen.

Auf diese Weise sollen die Täter Bargeld in Höhe von 5.315 Euro erbeutet haben. Die Banknoten sollen durch das im Automaten eingebaute intelligente Banknotenneutralisierungssystem eingefärbt worden sein. Ein solches System färbt Geldscheine bei einer Explosion ein und macht sie unbrauchbar. Anschließend sollen die Männer mit einem dunklen Audi geflohen sein, an dem zuvor in Geldern entwendete Kennzeichen angebracht waren. Der Bank soll ein Sachschaden von 220.658,78 Euro entstanden sein.

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Ratingen: Zwei Automaten in einer Filiale gesprengt

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Eine weitere Tat soll sich am 23. Mai 2023 ereignet haben. Der Angeklagte und mindestens zwei weitere Täter sollen mit einem Auto zu einer Filiale der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert an der Sohlstättenstraße in Ratingen gefahren sein. Auch dieses Fahrzeug soll zuvor mit entwendeten Kennzeichen versehen worden sein. Gegen 3.20 Uhr sollen sie sich Zugang zum Eingangsbereich verschafft haben, indem sie die Schiebetür mit einem Brecheisen gewaltsam öffneten.

Während der Angeklagte nach Angaben der Anklage in der Schiebetür stehen blieb, sollen die Mittäter die beiden dort aufgestellten Geldausgabeautomaten aufgehebelt und jeweils ein Sprengpaket angebracht haben. Danach sollen sie die Explosionen ausgelöst haben. Auf diese Weise sollen sie die Geldkassetten freigelegt und geöffnet haben. Aus ihnen sollen sie 333.235 Euro entnommen haben. Anschließend flohen sie nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zurück in die Niederlande. Der Sparkasse soll ein Sachschaden von 294.209,25 Euro entstanden sein.

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Tönisvorst: Automaten hielten der Sprengung stand

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Die dritte Tat soll am 2. Juni 2023 geschehen sein. Gegen 2.35 Uhr sollen sich der Angeklagte und mindestens zwei weitere Täter zu einer Filiale der Sparkasse Krefeld an der Ringstraße in Tönisvorst begeben haben. Sie sollen sich den Innenraum mit einem Brecheisen zugänglich gemacht haben. Einer der Mittäter soll dann versucht haben, einen Geldausgabeautomaten aufzuhebeln. Dabei wurde nach Angaben der Anklage die Vernebelungsanlage der Filiale ausgelöst.

Ein weiterer Mittäter soll einen Sprengsatz an dem danebenliegenden Automaten angebracht und gezündet haben. Beide Geldausgabeautomaten sollen der Sprengung standgehalten haben. Entgegen dem Tatplan erbeuteten die Täter nach Darstellung der Staatsanwaltschaft deshalb kein Bargeld. Der Bank soll durch die Detonation ein Sachschaden von 509.914,79 Euro entstanden sein.

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