Geflügelpest in Wesel: Infos für Kreis Viersen

Im benachbarten Kreis Wesel wurde die Vogelgrippe in einem Betrieb in Kamp-Lintfort nachgewiesen. Auch der Kreis Viersen ist von den Schutzmaßnahmen betroffen.

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Geflügelpest im Kreis Wesel: Wichtige Informationen für den Kreis Viersen

Um die Ausbreitung der Krankheit in Kamp-Lintfort zu verhindern, wurden dort alle Tiere getötet und die Ställe desinfiziert. Außerdem gelten jetzt Schutzmaßnahmen - in Teilen auch für den Kreis Viersen, das teilt die Kreisverwaltung am Freitagnachmittag mit.

Überwachungszone betrifft den Kreis Viersen

Rund um den betroffenen Betrieb in Kamp-Lintfort wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Diese reicht bis in den Kreis Viersen hinein und betrifft hier sieben Betriebe mit insgesamt 82 Tieren. Für alle Geflügelhalter in der Überwachungszone gelten ab sofort strenge Maßnahmen:

  • Stallpflicht: Geflügel darf nicht mehr ins Freie gelassen werden.
  • Einschränkungen bei der Abgabe: Eier und Fleisch dürfen nur unter bestimmten Bedingungen abgegeben werden.


Hygieneregeln für Geflügelhalter im Kreis Viersen

Um die Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern, müssen Geflügelhalter im Kreis Viersen folgende Hygieneregeln strikt einhalten:

  • Futter und Wasser müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Besucher sollten den Kontakt zu den Tieren vermeiden.
  • Schutzkleidung ist beim Betreten der Ställe zwingend erforderlich.
  • Krankheits- oder Todesfälle im Bestand müssen sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.


Auch wenn das Robert Koch-Institut das Risiko für Menschen als gering einstuft, sollten Wildvögel nicht angefasst werden. Dies gilt insbesondere für tote oder kranke Tiere. Wer solche Tiere entdeckt, sollte umgehend das Veterinäramt informieren.