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Geflügelpest in Kempen: Überwachungszone reicht nach Krefeld
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Geflügelpest in Kempen: Überwachungszone reicht nach Krefeld

Nach dem Geflügelpestausbruch in Kempen gelten auch in Krefeld Schutz- und Überwachungszonen. Für Halter heißt das: Aufstallungspflicht und strenge Biosicherheitsregeln.

Veröffentlicht: Freitag, 05.12.2025 13:08

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Nach einem bestätigten Ausbruch der Geflügelpest (aviäre Influenza) in Kempen gelten nun auch Teile des Krefelder Stadtgebiets als Schutz- und Überwachungszone. Die Stadt Krefeld hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 5. Dezember in Kraft ist. Sie ist online abrufbar.

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Schutz- und Überwachungszone festgelegt

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Rund um den betroffenen Betrieb in Kempen wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Beide Zonen können über eine interaktive Karte eingesehen werden.

Betroffen sind neben Krefeld auch Teile der Kreise Viersen, Wesel und Kleve.

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Aufstallungspflicht und strenge Regeln für Geflügelhalter

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Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter innerhalb der Zonen gelten deutliche Einschränkungen:

  • Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel
  • Strenge Biosicherheitsmaßnahmen, darunter
  • Wechsel von Schuhen und Kleidung vor Betreten der Ställe
  • Minimierung von Besucher- und Tierkontakten
  • Schutz vor Wildvögeln bei Futter- und Wasserversorgung

Für die engere Schutzzone (3-km-Radius) gelten zusätzliche Reinigungs- und Betretungsregeln. Auch die Vermarktung von Geflügel, Eiern und Fleischerzeugnissen unterliegt besonderen Vorgaben.

Als Geflügelhaltungen zählen Betriebe mit Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänsen, Wachteln, Tauben und weiteren Arten – auch Klein- und Hobbyhaltungen. Ausgenommen sind lediglich Heimtiere.

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Kontrollen in Krefeld – Meldepflicht für Halter

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Die Stadt Krefeld kündigt stichprobenartige Kontrollen an.

Verdachtsfälle wie Krankheitssymptome oder erhöhte Sterblichkeit müssen gemeldet werden:

? amtstierarzt@krefeld.de

Geflügelhalter, die ihren Bestand noch nicht registriert haben, werden dringend aufgefordert, dies nachzuholen. Zudem müssen alle Bestandveränderungen schriftlich dokumentiert werden.

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Ausbruch in Kempen bestätigt – Tiere mussten getötet werden

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In dem Kempener Geflügelbetrieb wurden am 2. Dezember alle Tiere vorsorglich getötet und ordnungsgemäß entsorgt. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte am 4. Dezember eine Infektion mit dem Virus H5N1. Die Stallungen wurden im Anschluss gereinigt und desinfiziert.

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Gefährdung für Menschen gering

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Für Menschen besteht nur ein sehr geringes Risiko – und nur bei engem direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel. Tote Vögel sollten grundsätzlich nicht berührt werden.

Typische Symptome beim Geflügel sind u. a.:

  • Atemnot
  • hohes Fieber
  • stumpfes Federkleid
  • neurologische Störungen
  • deutlicher Rückgang der Legeleistung

Die Geflügelpest verläuft oft schnell: Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen meist nur wenige Stunden bis wenige Tage.

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