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Führerscheinumtausch in Krefeld und Kreis Viersen
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Führerscheinumtausch in Krefeld und Kreis Viersen

In Krefeld und dem Kreis Viersen müssen viele Führerscheine umgetauscht werden - auch im Scheckkarten-Format. Wer die Fristen verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Veröffentlicht: Montag, 30.03.2026 11:44

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Führerscheinumtausch am Niederrhein ist Pflicht

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In Krefeld und dem Kreis Viersen läuft der Pflichtumtausch von Führerscheinen. Betroffen sind nicht nur die alten Papierführerscheine, sondern auch Führerscheine im Scheckkarten-Format, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch ist Teil einer EU-weiten Aktion, die bis 2033 abgeschlossen sein soll. Ziel ist es, dass alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sind. Die Führerscheine müssen bei den jeweiligen Verwaltungen in Krefeld und im Kreis Viersen umgetauscht werden. Möglich ist das auch online. Zum Beispiel über die entsprechende Seite auf der Website der Stadt Krefeld.

Wenn ihr im Kreis Viersen wohnt, müsst ihr den Führerschein natürlich beim Kreis Viersen umtauschen.

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Diese Fristen gelten für Scheckkarten-Führerscheine

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Für Führerscheine im Scheckkarten-Format, die ab 1999 ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Fristen nach dem Ausstellungsjahr. Eine Ausnahme gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden - sie haben bis 2033 Zeit.


Ausstellungsjahr Umtausch bis

1999-2001 19. Januar 2026

2002-2004 19. Januar 2027

2005-2007 19. Januar 2028

2008-2010 19. Januar 2029

2011-2012 19. Januar 2030

Geburtsjahr vor 1953 19. Januar 2033

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Was kostet der Führerscheinumtausch in Krefeld und im Kreis Viersen?

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Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto sowie gegebenenfalls Versandkosten, wenn der neue Führerschein nach Hause geschickt werden soll. Der neue Scheckkartenführerschein ist dann 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser 15 Jahre wird ein neuer Führerschein ausgestellt - ohne erneute Prüfung und ohne Gesundheitscheck.

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Fahrerlaubnis bleibt auch ohne neuen Führerschein bestehen

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Wichtig zu wissen: Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument selbst, nicht auf die Fahrerlaubnis. Wer Pkw oder Motorrad fährt, darf das auch weiterhin tun, selbst wenn die Umtauschfrist abgelaufen ist oder das Ablaufdatum des Dokuments überschritten wurde. Es handelt sich also nicht um „Fahren ohne Fahrerlaubnis" - das wäre eine Straftat. Anders sieht es allerdings bei Lkw- und Bus-Führerscheinen aus. Wer bei einer Kontrolle mit einem abgelaufenen Führerschein-Dokument erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Im Ausland kann ein abgelaufener Führerschein allerdings zu größeren Problemen führen, zum Beispiel beim Anmieten eines Mietwagens.

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