
© Welle Niederrhein
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Frist für Kurzarbeit endet
Wer seine Mitarbeiter im März in Kurzarbeit schicken musste, der muss bis kommende Woche Dienstag (30.06.) einen Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes stellen.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.06.2020 16:51
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Die Agentur für Arbeit Krefeld macht jetzt darauf aufmerksam, dass am 30. Juni die dreimonatige Frist dafür endet. In diesem Frühjahr hätten viele Unternehmen in Krefeld und dem Kreis Viersen verkürzt gearbeitet, die noch keine Erfahrung mit Kurzarbeit hätten. Deshalb sei es wichtig, sie noch einmal darauf hinzuweisen, dass Ansprüche auf die Erstattung des Kurzarbeitergeldes nach drei Monaten verfallen.
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