
Fast zwei Promille: Frau in Viersen gestoppt
In Viersen hat eine Zeugin dafür gesorgt, dass eine alkoholisierte Autofahrerin gestoppt wurde. Die 60-Jährige hatte laut Polizei fast zwei Promille.
Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2026 12:22
Zeugin meldet auffällige Fahrt in Viersen
In Viersen hat eine aufmerksame Zeugin am Donnerstagabend dafür gesorgt, dass eine mutmaßliche Alkoholfahrt beendet wurde. Nach Angaben der Polizei fiel ihr eine Autofahrerin im Bereich der Schützenstraße auf. Daraufhin wurde ein Streifenteam alarmiert. Die Beamten konnten das Auto gegen 19:15 Uhr anhalten. Laut Polizei handelte es sich bei der Fahrerin um eine 60-jährige Frau aus Viersen. Weitere Menschen wurden nach den bisherigen Angaben nicht verletzt.
Polizei stellt deutliche Anzeichen fest
Bei der Kontrolle bemerkten die Einsatzkräfte nach eigenen Angaben sofort mehrere Hinweise auf Alkoholkonsum. Die Polizei spricht von Alkoholgeruch, verwaschener Aussprache und einem schwankenden Gang. Ein freiwilliger Alkoholvortest ergab dann fast zwei Promille. Das genaue Ergebnis der Blutprobe steht noch aus. Die Frau musste die Beamten deshalb zur weiteren Kontrolle begleiten. Die Polizei leitete die weiteren Schritte ein.
Führerschein beschlagnahmt, Amt informiert
Der Führerschein der 60-Jährigen wurde beschlagnahmt. Außerdem informierte die Polizei das Straßenverkehrsamt. Damit ist die Fahrt der Frau unmittelbar beendet worden. Zu möglichen weiteren Folgen hat die Polizei zunächst keine weiteren Angaben gemacht. Klar ist aber: Die Ermittlungen laufen weiter, bis auch das Ergebnis der Blutprobe vorliegt. Die Polizei weist in dem Zusammenhang noch einmal auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hin.
Polizei warnt vor Alkohol im Straßenverkehr
Nach Angaben der Polizei beeinträchtigt Alkohol schon in kleinen Mengen die Fahrtüchtigkeit. Betroffen seien unter anderem Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen, Koordination und Gleichgewicht. Genau diese Fähigkeiten seien aber wichtig, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Polizei erinnert deshalb an den Grundsatz: Wer fährt, trinkt nicht - und wer trinkt, fährt nicht. Der aktuelle Fall in Viersen zeigt aus Sicht der Beamten auch, wie wichtig aufmerksame Zeugen sein können. Ohne den Hinweis hätte die Fahrt möglicherweise noch weitergehen können.