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Fahrplan für Impfpflicht am Niederrhein
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Fahrplan für Impfpflicht am Niederrhein

Auch bei uns am Niederrhein rückt die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer näher. Ab dem 16. März gilt sie auch in Krefeld und dem Kreis Viersen. Wie genau die Impfpflicht umgesetzt werden soll, darüber hat das NRW-Gesundheitsministerium jetzt die Städte und Gemeinden informiert.

Veröffentlicht: Montag, 21.02.2022 12:51

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In Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeheimen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe müssen die Beschäftigten bis spätestens 15. März einen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung vorlegen. Letzter darf nicht mehr als 90 Tage zurückliegen. Wer die Nachweise nicht erbringt, der wird dem Gesundheitsamt gemeldet: Das nimmt dann Kontakt zu dem Betroffenen auf. Kommt keine Rückmeldung, droht dem Ungeimpften ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen sind bei Verstoß können drohen. Darüber muss aber der Arbeitgeber selbst entscheiden, heißt es.

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