Entsorgungsbetrieb in Fischeln gestoppt

Der geplante Abfallentsorgungsbetrieb in Krefeld-Fischeln darf vorerst nicht gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Es gab damit sechs klagenden Krefeldern Recht. Die geplante Anlage soll an der Breuerhofstraße entstehen und pro Jahr bis zu 90.000 Tonnen ungefährlichen Müll bearbeiten. Darunter wären aber auch gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Baustoffe. Das widerspreche dem Bebauungsplan der Stadt Krefeld für das dortige Gewerbegebiet, hieß es in der Begründung des Gerichts.

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