
Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft
Gut ein halbes Jahr hatten sie Zeit. Ab Donnerstag (16.06.) müssen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen eine Impfung gegen das Corona-Virus vorweisen können - auch am Niederrhein.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.06.2022 13:44
Grund ist die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die jetzt in Kraft tritt. Mit dem neuen Gesetz können auf ungeimpfte Beschäftigte in Krankenhäusern oder Altenheimen Strafen unterschiedlichster Art zukommen. Der Arbeitgeber kann gegen sie ein Bußgeld verhängen. Aber auch eine Freistellung vom Dienst oder sogar eine Kündigung sind möglich. Letzteres muss der Arbeitgeber selbst entscheiden. Der Kreis Viersen zum Beispiel will jeden Fall genau prüfen und dann eine Entscheidung treffen. Stand jetzt arbeiten in Krefeld und dem Kreis Viersen rund 450 Menschen, die zwar unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen - bislang aber noch nicht als immunisiert gegen Corona gelten.