Disco- oder Stadionbesuch einfacher - Neue Coronaschutzverordnung tritt in Kraft

Der Disco- oder Stadionbesuch am Wochenende dürften etwas mehr Spaß machen. Pünktlich zum Wochenende lockert NRW die Corona-Regeln. Man darf wieder ein bisschen mehr.

Für das Stadion bedeutet die neue Coronaschutzverordnung, dass mehr Zuschauer rein dürfen. Unter freiem Himmel dürfen dann alle Sitzplätze wieder voll belegt werden. Wohl gemerkt nur die Sitzplätze, nicht die Stehplätze. Stehplätze dürfen nur zur Hälfte belegt werden. Für den Club oder die Disco bedeutet die Lockerung, dass das Feiern deutlich günstiger wird. Man braucht nämlich nicht mehr einen teuren PCR-Test, sondern es reicht ein frischer Schnelltest, der unter Aufsicht genommen wurde. "Frisch" bedeutet in diesem Fall: Nicht älter als sechs Stunden. Es darf leider nicht der Test sein, den man alleine zu Hause durchführt, man muss weiter zu einer Teststelle, aber es darf jetzt auch ein Schnelltest sein. 

Keine Maskenpflicht mehr draußen

Mit in Kraft treten der neuen Verordnung musst man Draußen keine Maske mehr tragen. Die galt bisher noch in Warteschlangen und an Verkaufsständen und auch bei Veranstaltungen im Freien. Auf die Maske verzichtet werden kann laut neuer Verordnung jetzt auch beim gemeinsamen Singen immunisierter oder getesteter Personen. Auch hier reicht nun ein höchstens sechs Stunden alter Antigen-Schnelltest. Eine andere wichtige Lockerung ist: Der Mindestabstand im Restaurant entfällt. 

Test für Ferienfreizeiten

Die Herbstferien stehen an. Für alle Kinder, die an einer Ferienfreizeit teilnehmen wollen gilt dann, sie müssen sich selbst um einen Test kümmern.

Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig in der Schule getestet und kommen mit ihrem Schülerausweis so durch. In den Ferien müssen die Kinder dann selbst nochmal zu den öffentlichen Teststellen. Aber die Tests sind für Kinder komplett kostenlos.

HIER gibt es alle Infos vom Land NRW

(Text: José Narciandi)

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