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Corona-Proteste müssen angemeldet werden
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Corona-Proteste müssen angemeldet werden

Immer wieder gehen auch hier am Niederrhein Menschen gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße. Einige der sogenannten Spaziergänge sind im Vorfeld aber nicht angemeldet worden. Und das hat dann rechtliche Konsequenzen für die Leiter dieser Versammlungen. Darauf weist jetzt die Krefelder Polizei hin.

Veröffentlicht: Dienstag, 04.01.2022 15:18

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Das Tragen von Schildern, Bannern, Kerzen und die Meinungsäußerung führen schon dazu, dass ein Spaziergang zu einer Versammlung wird. Und die müssen bei der Polizei angemeldet werden. Erst am Montag (03.01.) hat es eine unangemeldete Versammlung vor dem Krefelder Rathaus, sowie in Willich, Kempen und Schwalmtal gegeben.

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