Anzeige
Briefwahl: Roter Umschlag muss in die Post
© SYMBOLBILD | Carola Vahldiek - stock.adobe.com
Teilen: mail

Briefwahl: Roter Umschlag muss in die Post

Wer den roten Briefwahlumschlag noch zuhause hat, sollte ihn spätestens am Donnerstag (20.02.) zur Post bringen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.02.2025 05:11

Anzeige

Nur dann garantiert die Deutsche Post, dass er pünktlich zur Bundestagswahl am Sonntag (23.02.) ankommt. Alternativ können Wähler:innen die Umschläge im Wahlamt abgeben – die Adresse steht auf dem roten Umschlag. Bis zum Sonntag um 18 Uhr können die Umschläge auch in den Briefkasten der jeweiligen Rathäuser geworfen werden. Wichtig: Der rote Umschlag darf am Wahltag nicht in die Wahlurne geworfen werden.

Anzeige

Fristen und Abgabemöglichkeiten

Anzeige

Die rechtzeitige Abgabe des Briefwahlumschlags ist entscheidend, um die Stimme bei der Bundestagswahl zu sichern. Nutzt die verschiedenen Abgabemöglichkeiten, um sicherzustellen, dass eure Stimme zählt.

Anzeige
Anzeige
Anzeige