
© SYMBOLBILD | Carola Vahldiek - stock.adobe.com
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Briefwahl: Roter Umschlag muss in die Post
Wer den roten Briefwahlumschlag noch zuhause hat, sollte ihn spätestens am Donnerstag (20.02.) zur Post bringen.
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Nur dann garantiert die Deutsche Post, dass er pünktlich zur Bundestagswahl am Sonntag (23.02.) ankommt. Alternativ können Wähler:innen die Umschläge im Wahlamt abgeben – die Adresse steht auf dem roten Umschlag. Bis zum Sonntag um 18 Uhr können die Umschläge auch in den Briefkasten der jeweiligen Rathäuser geworfen werden. Wichtig: Der rote Umschlag darf am Wahltag nicht in die Wahlurne geworfen werden.
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Fristen und Abgabemöglichkeiten
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Die rechtzeitige Abgabe des Briefwahlumschlags ist entscheidend, um die Stimme bei der Bundestagswahl zu sichern. Nutzt die verschiedenen Abgabemöglichkeiten, um sicherzustellen, dass eure Stimme zählt.
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