Bewährungsstrafe für Heilpraktiker aus Brüggen ist rechtskräftig

Die Bewährungsstrafe für einen Heilpraktiker aus Brüggen ist rechtkräftig. Das hat ein Gerichtssprecher mitgeteil. Das Krefelder Landgericht hatte den 61-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

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Im Jahr 2016 soll er drei seiner Krebspatienten mit einem hochwirksamen Zellgift behandelt haben und dabei grob fahrlässig vorgegangen sein. Er habe eine Waage benutzt, die keine tausendstel Gramm messen könne, obwohl es bei dem hochwirksamen Zellgift darauf ankommt. Die drei Patienten waren in den Folgetagen nach der Behandlung gestorben.

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