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Bewährungsstrafe für Arzt ohne Zulassung
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Bewährungsstrafe für Arzt ohne Zulassung

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen Schönheitschirurgen aus Willich zu einer Bewährungsstrafte verurteilt. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung bekam er ein Jahr und zehn Monate. Der Angeklagte hatte am zweiten Prozesstag überraschend ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, dass er mindestens zehn Eingriffe wie Brustvergrößerungen und Lidschraffungen vorgenommen hat, obwohl er dafür keine Zulassung in Deutschland besitzt. Zu Prozessbeginn hatte er noch behauptet, bei den OPs nur assistiert zu haben.

Veröffentlicht: Freitag, 18.09.2020 07:35

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