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Bebauungspläne in Nettetal und Brüggen liegen aus
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Bebauungspläne in Nettetal und Brüggen liegen aus

In Nettetal-Lobberich und Brüggen liegen aktuell Bebauungspläne aus. Ihr könnt die Entwürfe einsehen und Stellungnahmen abgeben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 14.01.2026 10:45

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Nettetal: Nahversorgung in Lobberich soll modernisiert werden

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In Nettetal-Lobberich liegt aktuell die Änderung eines Bebauungsplans öffentlich aus. Die Stadt will die Nahversorgung am Standort Rosental modernisieren und langfristig sichern. Konkret geht es um den Bebauungsplan Lo-231 zwischen Nordstraße und ehemaliger Bahnlinie.

Geplant ist eine interne Umstrukturierung der Verkaufsfläche am Standort Rosental 30. Das äußere Erscheinungsbild und die Außenanlagen sollen unverändert bleiben. Ziel ist es, die Versorgung zeitgemäß weiterzuentwickeln, ohne bestehende Strukturen im Stadtteil zu beeinträchtigen.

Der Planentwurf liegt vom 16. Januar bis einschließlich 17. Februar 2026 online sowie im Rathaus Nettetal aus. In diesem Zeitraum könnt ihr Stellungnahmen abgeben – persönlich im Rathaus oder per E-Mail an die Stadtplanung.

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Brüggen: Neues Gewerbe- und Mischgebiet geplant

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Auch in Brüggen können Bürger aktuell mitreden. Die Gemeinde plant westlich der Brüggener Straße ein neues Gewerbe- und Mischgebiet sowie eine zusätzliche Fläche für die Abwasserbeseitigung. Das betroffene Gebiet liegt im Ortsteil Bracht zwischen Solferinostraße, Mevissenfeld und der Bundesstraße 221.

Die Unterlagen zur 72. Änderung des Flächennutzungsplans sind bis einschließlich 30. Januar 2026 auf der Internetseite der Burggemeinde Brüggen einsehbar. Zusätzlich können die Pläne während der Öffnungszeiten im Rathaus Brüggen eingesehen werden.

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Stellungnahmen online, per Mail oder vor Ort möglich

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Während der jeweiligen Auslegungsfristen könnt ihr Stellungnahmen zu den Planungen einreichen. In Nettetal ist das persönlich oder per E-Mail möglich, in Brüggen zusätzlich über ein digitales Beteiligungsportal. Nach Ablauf der Fristen entscheidet jeweils die Politik – in Brüggen der Gemeinderat – über das weitere Vorgehen.

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