Anklage fordert lebenslang für Islamisten

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Krefelder Touristen in Dresden fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Außerdem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine Sicherungsverwahrung geprüft werden. Der angeklagte Syrer soll den Krefelder letztes Jahr im Oktober mit einem Messer getötet und dessen Bekannten lebensgefährlich verletzt haben.

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Es sei zweifelsfrei erwiesen, dass der Angeklagte die beiden Touristen aus radikal-islamistischer Gesinnung und homophober Einstellung niederstach. Die beiden Männer seien arg- und wehrlos gewesen. Die Tat sei ein Angriff auf die Freiheit der demokratischen Gesellschaft, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die radikal-islamistischen Überzeugungen seien bei dem Angeklagten tief verwurzelt. Die Gefahr, dass er weitere Taten dieser Tat verüben könnte, sei sehr hoch, heißt es weiter. Dem angeklagten Abdullah A. werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

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