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Ärger um Non-Food-Sortiment
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Ärger um Non-Food-Sortiment

Einzelhändler am Niederrhein, die im Lockdown nicht öffnen dürfen, sind verärgert. Sie kritisieren, dass Supermärkte weiterhin auch Non-Food-Produkte wie Bekleidung und Elektroartikel verkaufen dürfen. Laut Corona-Schutzverordnung ist das aber unter bestimmen Voraussetzungen erlaubt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.01.2021 05:03

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Laut Corona-Schutzverordnung dürfen Geschäfte auch Non-Food-Produkte zum Beispiel in Form von Angeboten verkaufen, wenn ihr Sortiment zu mindestens 50 Prozent aus Lebensmitteln besteht. Alle anderen müssen die Produkte für Kunden unzugänglich machen. Ein Sprecher des Handelsverbands Krefeld-Kempen-Viersen sagte uns, dass diese Regelung die Einzelhändler zwar unzufrieden mache, aber er warnt auch vor möglichen weiteren Einschnitten. Würde der Verkauf ausschließlich auf Lebensmittel beschränkt, käme es zu einer noch stärkeren Belastung der Branche und mehr Anforderungen an die Mitarbeiter.

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