Abschied von den alten Führerscheinen

Auf die Führerscheinstellen in Krefeld und dem Kreis Viersen gibt es seit einiger Zeit einen richtigen Run. Das liegt an der neuen Verordnung zum Umtausch von alten Führerscheinen. Seit März sind Fristen festgesetzt, bis wann der Umtausch erledigt sein muss.

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Viele haben zwar noch einige Jahre Zeit, wollen das aber gern jetzt schon regeln. Deswegen haben schon rund 600 Niederrheiner mehr einen neuen Führerschein beantragt als letztes Jahr im gleichen Zeitraum. Grund für den Umtausch ist eine EU-Richtlinie. Damit soll es in ganz Europa bald einheitliche, fälschungssichere Führerscheine geben. Das neue Dokument kostet rund 25 Euro und gilt 15 Jahre lang.


Fristen: Wann muss wer seinen Führerschein tauschen?

Der Umtauschplan ist gestaffelt und hängt von zwei Kriterien ab:

  • Geburtsjahr des Führerscheininhabers
  • Ausstellungsdatum der Fahrlizenz

 

Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen sich bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr orientieren.

Für Führerscheine ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998 gilt:

Geburtsjahre vor 1953: Umtauschen bis 19. Januar 2033

Geburtsjahre 1953 – 1958: Umtauschen bis 19. Januar 2022

Geburtsjahre 1959 – 1964: Umtauschen bis 19. Januar 2023

Geburtsjahre 1965 – 197019: Umtauschen bis Januar 2024

Geburtsjahre  1971 und später: Umtauschen bis 19. Januar 2025

 

Besitzer mit Führerscheinen, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden, müssen auf das Ausstellungsjahr achten. Das trifft auch auf Führerscheine zu, die vor diesem Stichtag erworben wurden, aber zum Beispiel wegen Verlusts, Diebstahls oder dem Wunsch nach dem handlicherem Scheckkartenformat neu ausgestellt wurden.

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 und bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahrgänge 1999 – 2001: Umtauschen bis 19. Januar 2026

Ausstellungsjahrgänge 2002 – 2004: Umtauschen bis 19. Januar 2027

Ausstellungsjahrgänge 2005 – 2007: Umtauschen bis 19. Januar 2028

Ausstellungsjahrgang 2008: Umtauschen bis 19. Januar 2029

Ausstellungsjahrgang 2009: Umtauschen bis 19. Januar 2030

Ausstellungsjahrgang 2010: Umtauschen bis 19. Januar 2031

Ausstellungsjahrgang 2011: Umtauschen bis 19. Januar 2032

Ausstellungsjahrgang 2012 – 18. Januar 2013: Umtauschen bis 19. Januar 2033

Im Jahr 2033 liegt der letztmögliche Zeitpunkt, seinen alten Führerschein in einen aktuellen EU-Führerschein zu tauschen. 

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