Abschied von den alten Führerscheinen
Veröffentlicht: Dienstag, 30.07.2019 06:24
Auf die Führerscheinstellen in Krefeld und dem Kreis Viersen gibt es seit einiger Zeit einen richtigen Run. Das liegt an der neuen Verordnung zum Umtausch von alten Führerscheinen. Seit März sind Fristen festgesetzt, bis wann der Umtausch erledigt sein muss.
Viele haben zwar noch einige Jahre Zeit, wollen das aber gern jetzt schon regeln. Deswegen haben schon rund 600 Niederrheiner mehr einen neuen Führerschein beantragt als letztes Jahr im gleichen Zeitraum. Grund für den Umtausch ist eine EU-Richtlinie. Damit soll es in ganz Europa bald einheitliche, fälschungssichere Führerscheine geben. Das neue Dokument kostet rund 25 Euro und gilt 15 Jahre lang.
Fristen: Wann muss wer seinen Führerschein tauschen?
Der Umtauschplan ist gestaffelt und hängt von zwei Kriterien ab:
- Geburtsjahr des Führerscheininhabers
- Ausstellungsdatum der Fahrlizenz
Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen sich bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr orientieren.
Für Führerscheine ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998 gilt:
Geburtsjahre vor 1953: Umtauschen bis 19. Januar 2033
Geburtsjahre 1953 – 1958: Umtauschen bis 19. Januar 2022
Geburtsjahre 1959 – 1964: Umtauschen bis 19. Januar 2023
Geburtsjahre 1965 – 197019: Umtauschen bis Januar 2024
Geburtsjahre 1971 und später: Umtauschen bis 19. Januar 2025
Besitzer mit Führerscheinen, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden, müssen auf das Ausstellungsjahr achten. Das trifft auch auf Führerscheine zu, die vor diesem Stichtag erworben wurden, aber zum Beispiel wegen Verlusts, Diebstahls oder dem Wunsch nach dem handlicherem Scheckkartenformat neu ausgestellt wurden.
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 und bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahrgänge 1999 – 2001: Umtauschen bis 19. Januar 2026
Ausstellungsjahrgänge 2002 – 2004: Umtauschen bis 19. Januar 2027
Ausstellungsjahrgänge 2005 – 2007: Umtauschen bis 19. Januar 2028
Ausstellungsjahrgang 2008: Umtauschen bis 19. Januar 2029
Ausstellungsjahrgang 2009: Umtauschen bis 19. Januar 2030
Ausstellungsjahrgang 2010: Umtauschen bis 19. Januar 2031
Ausstellungsjahrgang 2011: Umtauschen bis 19. Januar 2032
Ausstellungsjahrgang 2012 – 18. Januar 2013: Umtauschen bis 19. Januar 2033
Im Jahr 2033 liegt der letztmögliche Zeitpunkt, seinen alten Führerschein in einen aktuellen EU-Führerschein zu tauschen.