Ab Samstag Mietpreisbremse in Krefeld und Kempen

Ab dem 1. März 2025 gilt die Mietpreisbremse auch in Krefeld und Kempen. Das Land Nordrhein-Westfalen erweitert die Regelung auf insgesamt 57 Städte und Gemeinden.

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Die Mietpreisbremse regelt nicht den maximalen Mietpreis pro Quadratmeter, sondern beschränkt die Erhöhung der Mieten. Innerhalb von drei Jahren dürfen Mieten nur um maximal 15 Prozent steigen. Bei neuen Mietverträgen darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem gibt es spezielle Regelungen bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Mehr Infos dazu gibt es hier.

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