Ab Freitag (13.08.) gilt in Krefeld Corona-Inzidenzstufe 2

Die Krefelder müssen sich auf strengere Corona-Regeln einstellen. Ab Freitag (13.08.) gilt die Corona-Inzidenzwert 2. Die Stadt liegt seit Tagen stabil über dem Grenzwert von 35.

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In der Inzidenzstufe 2 gelten laut dem NRW-Gesundheitsministerium folgende Regeln:

Kontakbeschränkungen

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
  • Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

  • Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm (ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm gilt eine Person pro 20 qm).

Gastronomie

  • Die Außengastronomie ist ohne negative Testnachweise erlaubt.
  • Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Testnachweise vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
  • Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne negative Testnachweise.

Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern)

  • Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht innen am Tisch und keine im Außenbereich; Unterschreitung des Mindestabstandes an festen Sitzplätzen zulässig, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Messen und Märkte

  • Jahr- und Spezialmärkte im Freien mit Personenbegrenzung sind möglich.
  • Mit negativen Testnachweisen sind auch Kirmeselemente zulässig.

Sport

  • Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt.
  • Innen ist kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist nicht erlaubt.
  • Sport in Innenräumen ist nur mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt.
  • Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.
  • Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung, ggf. nach Schachbrettmuster vorliegen.

Kultur

  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
  • Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt.
  • Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig.

Freizeit

  • Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt.
  • Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung möglich.
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind bei einer Landesinzidenz unter 50 auch in den Innenbereichen mit negativen Testnachweisen möglich.

Außerschulische Bildung

  • Präsenzunterricht mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist.
  • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.

Kinder- und Jugendarbeit

  • Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest erlaubt.
  • Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.

Sitzungen, Tagungen und Kongresse

  • Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen.

Beherbung und Tourismus

  • Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.
  • Auf Campingplätzen ist auch Zelten zulässig.

Die aktuellen Regelungen im Detail gibt es hier.

Kreis Viersen bleibt in Inzidenzstufe 1

Der Kreis Viersen ist mit 21,4 noch weit von der nächsten Inzidenzstufe entfernt (Stand: 11.08., 0 Uhr). Allerdings könnte es ein paar Verschärfungen geben, wenn die landesweite Inzidenz mehrere Tage über 35 liegt. Zum ersten Mal seit Langem wurde diese Marke jetzt leicht überschritten.