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3G am Arbeitsplatz sowie in Bus und Bahn
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3G am Arbeitsplatz sowie in Bus und Bahn

Für Ungeimpfte ist der Alltag seit Mittwoch (24.11.) komplizierter. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt jetzt die 3G-, bzw. 2G-Regel. Bund und Länder haben sich auf die verschärften Maßnahmen verständigt. Damit wollen sie die weiter stark steigenden Infektionszahlen stoppen.



Veröffentlicht: Mittwoch, 24.11.2021 04:02

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Im Job gilt ab heute die 3G-Regel. Arbeitnehmer, die geimpft oder genesen sind, müssen das ihrem Chef nachweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich jetzt täglich testen lassen. Der Arbeitgeber muss die Nachweise dokumentieren. Auch in Bussen und Bahnen gilt ab heute die 3G-Regel. SWK und NEW beispielsweise haben bereits stichprobenartige Kontrollen angekündigt. Im Freizeit- und Kulturbereich greift dagegen jetzt 2G. Heißt: Nur noch Geimpfte und Genesene können zum Beispiel Restaurants, Kinos oder Tierparks besuchen. Für Bars, Discos und Karnevalsveranstaltungen ist zusätzlich auch noch ein negativer Test nötig.

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