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2G+ in den Schwimmbädern bei uns
© Welle Niederrhein
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2G+ in den Schwimmbädern bei uns

Wer schwimmen gehen möchte, der braucht ab Dienstag (28.12.) einen 2G-Plus-Nachweis. Das sagen die NEW - und berufen sich auf die Vorgaben der NRW-Corona-Schutzverordnung.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.12.2021 14:39

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Geimpfte und Genesene müssen jetzt zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie beispielswiese ins H2Oh! in St. Tönis wollen. Antigen-Schnelltests dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Schulkinder müssen sich jetzt in den Ferien auch testen lassen - sie brauchen aber keinen Impfnachweis.

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